Nachhaltige Verpackungen aus Graspapier, Steinpapier, Faserguss oder recycelter umweltfreundlicher Wellpappe
Durch das Inkrafttreten des neuen Verpackungsgesetzes am 1. Januar 2019 setzt der Staat neue Maßstäbe im Umgang mit Verpackungsabfällen und den damit verbundenen Auswirkungen auf die Umwelt. Die Schwerpunkte liegen dabei auf recycelbaren oder wiederverwertbaren, innovativen Verpackungslösungen sowie Vermeidung bzw. Minimierung von Verpackungsabfällen.
Als Verpackungsspezialist nehmen wir unsere Verantwortung wahr, diesen Nachhaltigkeitsgedanken in unsere Produktionsabläufe einzubauen und beschäftigen uns in allen Bereichen innerhalb unserer Produktionskette mit dem Thema Nachhaltigkeit. Es ist uns wichtig, nachhaltige Rohstoffe einzusetzen und diese so ressourcenschonend wie möglich zu nutzen. Unsere Verpackungen aus Wellpappe und Feinkartonage sind eine nachhaltige Alternative zu Plastik. Wellpappe zum Beispiel gilt zudem als perfektes Kreislaufprodukt und kann problemlos recycelt werden.
Unser Service für Sie:
Musterlieferung innerhalb von 5 Tagen
Zuverlässig und schnell direkt zu Ihnen
Qualität für Ihr Unternehmen:
Hochwertigste Materialien und langjährige Erfahrung
Designberatung und Entwicklung vom Profi
Bester Service von Streiff & Helmold
Kostenlose Musteranfrage
Weiterhin beschäftigen wir uns permanent mit alternativen Materialien, wie zum Beispiel Graspapier, Steinpapier, Pilzschaumverpackungen oder Faserguss. Zudem versuchen wir, bestehende Kunststoffteile durch Konstruktionen aus Pappe zu ersetzen. Schon jetzt können wir Tiefziehteile durch nachhaltige Stegeinsätze ersetzen und den Plastikanteil einer Verpackung drastisch reduzieren oder sogar komplett ersetzen.
Am 1. Januar 2019 wurde die Verpackungsverordnung VerpackV durch das Verpackungsgesetz (VerpackG 2019) abgelöst. Nachhaltig produzierte Verpackungen rücken nun verstärkt in den Vordergrund. Jeder, der Verpackungen herstellt oder gewerbsmäßig in Umlauf bringt, ist dazu verpflichtet, für deren Rücknahme zu sorgen. Es besteht eine Registrierungspflicht bei einer zentralen Stelle und eine Lizenzierungspflicht im dualen Entsorgungssystem. Die Recyclingquoten für Verpackungen aus Pappe, Papier und Karton haben sich von 70 auf 85 % erhöht. Die Höhe des Lizenzbeitrags richtet sich nach der Verpackungsmenge und dem Verpackungsmaterial. Je besser sich die Verpackung recyceln lässt, desto vorteilhafter wirkt sich das auf die Gebühr aus.